Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt die Unternehmensleitung bei allen Aufgaben rund um das Thema Brandschutz.
Hierzu gehören unter anderem:
Auf Basis der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A 2.2) wird anhand der Brandgefährdung die Anzahl, Art und Platzierung der Feuerlöscher und anderer Löschmittel (z.B. Wandhydranten) festgelegt und umgesetzt.
Jeder Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfer auszubilden und zu beauftragen. In der Regel ist dies der Fall, wenn mindestens 5% der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet wurden. Bei höheren Brandgefahren oder besonderen Arbeitszeitregelungen (Schichtbetrieb etc.) kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Bedenken Sie mit Blick auf Ihr Eigentum: je schneller ein Brand entdeckt und bekämpft wird, um so geringer sind die Schäden.
Bereiten Sie sich, Ihre Mitarbeiter und die Infrastruktur Ihres Unternehmens auf einen möglichen Brand vor - es handelt sich um die Existenzgrundlage von Ihnen und Ihren Mitarbeitern mit Familien.
Eine gute Arbeit im Brandschutz lässt häufig auch die Prämien bei Brandversicherern sinken.