Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung beschreibt die Vorkehrungen zum vorbeugenden Brandschutz und das Verhalten bei Bränden.
Die Brandschutzordnung besteht dabei aus drei Teilen:
Der Teil A richtet sich an Personen, die sich vorübergehend im Gebäude aufhalten. Sie dient zu schnellen Information über das Verhalten im Brandfall. Dieser Teil wird an verschiedenen Stellen öffentlich ausgehängt und ist auch Bestandteil in Flucht- und Rettungsplänen.
Dieser Teil richtet sich an nicht nur vorübergehend anwesende Personen - also die Mitarbeiter. Der Teil enthält die betrieblichen Regeln zur Brandverhütung, Heißarbeiten, Maßnahmen bei und nach Bränden und informiert über Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben im Bereich Brandschutz.
Der Teil C richtet sich an die Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Es regelt Zuständigkeiten im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Hierzu zählen zum Beispiel regelmäßige Kontrollen der Brandschutzeinrichtungen, Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeiter, Maßnahmen bei Umbauten oder bei Abschaltungen von Brandmeldeeinrichtungen und Aufgaben bei der Brandbekämpfung bzw. Evakuierung.
Wir erstellen Brandschutzordnungen, schreiben diese fort bzw. überprüfen diese auf Aktualität. Wir unterbreiten Verbesserungsvorschläge und schulen Ihre Mitarbeiter anhand der Brandschutzordnung.