Feuerbeschau

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten (vgl. §1 der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV)).

Für die Durchführung ist die Gemeinde zuständig - und somit steht der Bürgermeister hier in der Verantwortung.

Bei der Feuerbeschau werden insbesondere Sonderbauten oder Bauten mit einer Sondernutzung überprüft, um Mängel festzustellen und die Beseitigung einzufordern.

Zusätzlich kann es nötige sein, Wohngebäude zu begehen, um sicherzustellen, dass die Flucht- und Rettungswege nutzbar sind und ein zweiter Fluchtweg zur Verfügung steht.

Außerdem kann es insbesondere in Altstadtbereichen sinnvoll sein, Stadtteile zu begutachten, um die Einsatzwege, Löschwasserversorung , Aufstellflächen und Anfahrtswege zu prüfen.

Zu guter letzt’ sollte man Fliegende Bauten aber auch andere Objekte mit großen Menschenansammlungen prüfen lassen. Ein besonderer Gefahrenschwerpunkt besteht immer bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen.

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